Kontrollfahrt

Je schneller Du dich bei uns anmeldest desto schneller wirst Du dein Ziel erreichen. Denn eine nicht bestandene Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und somit müsstest Du die komplette Ausbildung von Anfang an neu beginnen.

Ausländischen Führerausweis umschreiben

Wir bereiten dich auf die Kontrollfahrt/Kontrollprüfung vor. Du lernst das sichere Lenken auf den Schweizer Strassen in einem Seat Ateca mit Automatikgetriebe der neusten Generation (nach bestandener Prüfung darfst Du auch Fahrzeuge mit Handschaltung fahren). Wenn alles klappt, wird Dein ausländischer Führerausweis anschliessend in ein Schweizerischen umgetauscht.

 

Information

Inhaber eines ausländischen Führerausweises Kat. A, B sind berechtigt innerhalb 12 Monate nach der Einreise in die Schweiz ein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie zu lenken. Nach Ablauf dieser 12 Monaten dürfen ausländische Führerausweise nicht mehr verwendet und somit auch keine Fahrzeuge mehr gelenkt werden. Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder zum berufsmässigen Personentransport führen möchten, müssen den Schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Damit ein ausländischer Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden kann, benötigst Du folgende Unterlagen:

  1. Gesuchsformular
  2. Sehtest nicht älter als zwei Jahre

Bitte beachte: Die Kontrollfahrt ist eine Prüfung! Wir empfehlen Dir dringend, die nötigen Fahrstunden zu nehmen, um mit der Fahrpraxis auf dem aktuellen Stand zu sein.

Ablauf

Nach Einreichung dieser Unterlagen erhalten Sie eine Antwort von der Verkehrsbehörde. Dabei können Sie die Kategorien angeben, die umgetauscht werden sollen, sowie die zuständige Verkehrsbehörde und den Wochentag wählen, an dem die Inspektionsfahrt stattfinden soll. Nach der Antwort erhalten Sie eine endgültige Einladung zur Informationsfahrt mit einer Benachrichtigung von drei Monaten im Voraus. In diesen drei Monaten bereiten wir Sie optimal auf die Fahrprüfung vor. Sollten Sie die Fahrprüfung nicht bestehen, werden Ihre Führerscheine in der Schweiz annulliert.

Das sind die Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt:

  1. Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  2. Eine vorausschauende Fahrweise
  3. Das kennen der Vortritts- und Verkehrsregeln
  4. Korrektes Einspuren
  5. Fahren nach Wegweisern
  6. Befahren von Autostrassen und Autobahnen
  7. Notbremsung
  8. Parkieren vorwärts, rückwärts und seitlich
  9. Wenden
  10. Rückwärtsfahren

Kontrollfahrt

Die Kontrollfahrt erfolgt bei uns in deutscher Sprache. Wir unterrichten Dich so, dass Du die Kommandos des Experten auch auf Deutsch verstehst. Die Kontrollfahrt kann auf einem Automatikfahrzeug gefahren werden und berechtigt Dich nach bestandener Prüfung auch zum Fahren mit einem Schaltfahrzeug.

Was musst Du zur Kontrollfahrt mitnehmen:

  1. Den ausländischen Führerausweis
  2. Den Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeugs
  3. Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID) im Original

Informationen zum Umtausch findest Du auf diesem Merkblatt.

Ausnahmen: Umschreiben bestehender Kategorien

Wenn Du Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser EU- und EFTA-Staaten bist, kannst Du alle Kategorien ohne Prüfung umschreiben lassen

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Wenn du Inhaber/Inhaberin eines Fahrausweises dieser folgenden Länder bist, kannst Du die Kategorien A und B ohne Prüfungen umschreiben lassen.

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Süd-Korea, Taiwan, Tunesien, USA

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